
Im Gegensatz zum Handelsvertreter und Kommissionär ist ein Eigenhändler ein Händler, der in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Waren an- und verkauft (z.B. Autohändler). Mit den Herstellern oder Lieferanten steht er gewöhnlich in vertraglicher Dauerbeziehung (Vertragshändler). Da für den Eigenhän...
Gefunden auf
https://unternehmerinfo.de/Lexikon/E/Eigenhaendler.htm

Ein Eigenhändler ist ein Börsenteilnehmer, der ausschließlich für eigene Rechnung handelt.
Gefunden auf
https://www.finanzen-lexikon.de/lexikon/eigenhaendler.htm

Im Gegensatz zum Handelsvertreter und Kommissionär ist ein Eigenhändler ein Händler, der in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Waren an- und verkauft (z.B. Autohändler). Mit den Herstellern oder Lieferanten steht er gewöhnlich in vertraglicher Dauerbeziehung (Vertragshändler). Da für den Eigenhändler eine gesetzliche Regelung fehlt, gelt...
Gefunden auf
https://www.gbt.ch/Lexikon/E/Eigenhaendler.html

Als Eigenhändler wird ein Händler bezeichnet, der im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelt, wie z.B. der Vertragshändler. Davon zu unterscheiden ist z.B. der Kommissionär oder der Handelsvertreter. Mit Eigenhändlervertrag wird entsprechend der Vertrag zwischen einem Eigenhändler und einem Hersteller bezeichnet, der die Rahmenbedingung...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/eigenhaendler.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.