
Das EG-Wettbewerbsrecht verfolgt eine doppelte Zielsetzung: zum einen den des Systems unverfälschten Wettbewerbs im gemeinsamen Markt, zum anderen die Realisierung des Binnenmarktes.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42725
Keine exakte Übereinkunft gefunden.