
Teil der Eigenmittel, die bei Kreditinstituten als Grundlage für aufsichtsrechtliche Maßnahmen im Rahmen des Kreditwesengesetzes dienen. Drittrangmittel können nur ergänzend einbezogen werden. Drittrangmittel sind nach § 10 Abs. 2c 1. der anteilige Gewinn, der bei einer Glattstellung aller Handelsbu...
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Teil der Eigenmittel , die bei Kreditinstitute n als Grundlage für aufsichtsrechtliche Maßnahmen im Rahmen des Kreditwesengesetz es dienen. Drittrangmittel können nur ergänzend einbezogen werden. Drittrangmittel sind nach § 10 Abs. 2c 1. der anteilige Gewinn , der bei einer Glattstellung aller Handelsbuchpositionen entstünde, abzüglich aller...
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