
Als Doppelirrtum wird im Strafrecht eine Konstellation bezeichnet, bei der der Täter nicht nur irrtümlich vom Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes ausgeht, sondern auch über die Reichweite des Rechtfertigungsgrundes irrt. == Beispiel == Nach ehelichem Streit geht der Ehemann A in den Keller. Nachdem A wieder...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Doppelirrtum
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