
Ein Diözesanadministrator ist ein nach dem Kanonischen Recht ein Geistlicher, der während der Sedisvakanz eines bischöflichen Stuhles die Diözese bis zur Wiederbesetzung des Amtes verwaltet. Das Kirchenrecht legt fest, dass es in einem Bistum stets einen leitenden Verantwortlichen gibt. Während der Vakanz des bischöflichen Stuhls geht die Le...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Diözesanadministrator

Der Diözesanadministrator ist nach Abtritt eines Diözesanbischofs der Übergangsleiter eines Bistums, bis ein neuer Diözesanbischof ins Amt eingesetzt wird. In der Praxis ist es oft der rangälteste Weihbischof ( Bischof).vgl. Listl, Müller, Schmitz (Hg.): Handbuch des katholischen Kirchenrechts 347f. ...
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