
sind - Steuern, die direkt von der Person erhoben werden, die sie letztlich auch trägt. Steuerpflichtiger und Steuerträger sind identisch, es erfolgt keine Überwälzung wie bei den indirekten Steuern. Beispiele: Einkommensteuer, Vermögensteuer, Erbschaftsteuer.
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Die zahlreichen Steuerarten werden in indirekte und direkte Steuern untergliedert. Direkte Steuern sind direkt vom Steuerpflichtigen oder über Dritte (dies ist z.B. bei der Lohnsteuer der Fall, der Arbeitgeber schuldet die Steuer) zu zahlen. Zu den wichtigsten direkten Steuern gehören die ...
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direkte Steuern: Einteilung der Steuern nach verschiedenen Gesichtspunkten dirẹkte Steuern, Steuern, die das Einkommen oder Vermögen des Steuerpflichtigen unmittelbar erfassen und in der Regel nicht überwälzbar sind (z. B. Einkommen-, Erbschaftsteuer); Gegensatz: indirekte Steuern.
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Steuern, die den Ertrag, das Einkommen oder das Vermögen „unmittelbar“ erfassen. Gegensatz: indirekte Steuern.
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