[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Dingstatt,
(nicht gebräuchlich) plur. die -stätte, oder die Dingstätte, plur. die -n, an einigen Orten, der Ort, wo ein Ding, oder Untergericht gehalten wird; die Dingstelle, der Dingstuhl.
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Dingstatt (mhd. dinc-stat; v. mhd. dinc = Sache, Gericht). Bei den Germanen waren die freien, waffentragenden Männer zur Teilnahme an den Rats- und Gerichtsversammlungen verpflichtet, die unter freiem Himmel abgehalten wurden (s. Ding). Nach diesem Vorbild kamen im FMA. die dingpflichtigen Männer zu...
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