
Dimissorialien (lat., literae dimissoriales oder dimissoriae), Urkunden, welche bezeugen, daß ein Geistlicher die Berechtigung zur Vornahme einer Amtshandlung auf einen andern Geistlichen überträgt. Schon das vortridentinische Kirchenrecht bestimmte, daß ohne D. weder fremde Geistliche zur Vollziehung geistlicher Handlungen zugelassen, noch fre...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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