
Das Differenzverfahren dient im Rahmen der Abgrenzung zur Übernahme der im Zeitraum zwischen letztem und aktuellem Abgrenzungsstichtag angefallenen Aufwendungen und Erträge von Rechnungsabgrenzungskonten auf die entsprechenden Erfolgskonten. Bei diesem Verfahren erfolgt keine Rücknahmebuchung.
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