
. Die D. des Heeres haben für die Schutztruppen nur insoweit Gültigkeit, als sie durch die Schutztruppenordnung (s. Schutztruppen) eingeführt sind. Die Einführung erfolgt durch Erlaß des Reichskanzlers bzw. Kaiserliche Verordnung. Soweit reine Ausbildungsvorschriften -Exerzierreglement, Felddienstor...
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verbindliche Weisungen für die Handhabung des militärischen Dienstes. Für die Bundeswehr erlassen vom Bundesministerium der Verteidigung; je nach dem Geltungsbereich: HDv (Heeresdienstvorschriften), LDv (Luftwaffendienstvorschriften), MDv (Marinedienstvorschriften) oder ZDv ( zentrale Dienstvorschriften, für die gesamte Bundeswehr).
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