
Ein Dienstordnungsangestellter (Abk.: DO-Angestellter) ist ein Beschäftigter einer Berufsgenossenschaft oder einer Krankenkasse, der zwar in einem privatrechtlichem Arbeitsverhältnis steht, für den aber kraft dieses Vertrages beamtenrechtliche Grundsätze, wie z. B. die Besoldung oder die Beihilfeberechtigung, gelten. Tarifverträge finden auf ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstordnungsangestellter
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