
Von einer Dienstentlassung spricht man, wenn ein Beamter wegen schwerer Dienstvergehen als Diszplinarmaßnahme aus dem Dienst entfernt wird. Die Dienstentlassung hat den vollständigen Verlust der Ansprüche auf Bezüge und Versorgung (z.B. für den Ruhestand) zur Folge.
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https://www.lexexakt.de/glossar/dienstentlassung.php

Dienstentlassung , die im Disziplinarverfahren erfolgte Amtsentsetzung im Gegensatz zu der im gerichtlichen Strafverfahren erkannten Dienstentsetzung (s. Disziplinargewalt).
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

kann entweder auf Antrag des Beamten oder gegen seinen Willen erfolgen. Auch einem noch dienstfähigen Beamten kann die Entlassung nicht verweigert werden, vorausgesetzt, daß er seine amtlichen Geschäfte erledigt und über eine ihm etwa anvertraute Verwaltung von fiskalischem Vermögen vollständige Rec...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard

Ausscheiden eines Beamten aus dem Dienst durch Entlassung ohne Anspruch auf Weiterzahlung von Dienstbezügen oder auf Versorgung. Die Gründe für eine Dienstentlassung sind in den Beamtengesetzen geregelt.
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