
Von einer vorläufigen Dienstenthebung spricht man, wenn ein Beamter aufgrund eines gegen laufenden Disziplinarverfahrens vorläufig seiner Ämter enthoben wird. Im Laufe des Disziplinarfverfahrens wird dann entschieden, ob es zu einer Dienstentlassung kommt. Andernfalls kann der Beamte in den Dienst zurückkehren.
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