
Als diaitetai oder Diaiteten wurden im griechischen Recht von beiden Streitparteien einvernehmlich bestellte private Schiedsrichter bezeichnet. Sie sollten entweder vermitteln oder waren zu einer endgültigen Entscheidung befugt. Oftmals bestellten beide Streitseiten je einen diaitetes, die sich ihrerseits auf einen dritten diaitetes einigten. Zu ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Diaitetai
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