
Die Pflichten von Depotbanken bei der Stimmrechtsausübung für ihre Kunden sind wegen der zahlreichen Missbräuche durch Kon TraG ausgeweitet worden. Sie sind verpflichtet, das Stimmrecht für sämtliche bei ihnen in Verwahrung befindlichen Aktien des Vollmachtgebers und den ihnen erteilten Weisungen bzw. bei fehlenden Weisungen den eigenen Vors.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/depotstimmrechtsausuebung-pflichte
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