
Denegation (lat.), Verweigerung. Daher Denegatio audientiae, Verweigerung des rechtlichen Gehörs. Wenn ein Richter widerrechtlich einer Partei die nachgesuchte rechtliche Hilfe verweigert, so kann dieselbe durch Einlegung der geordneten Rechtsmittel auf rechtliches Gehör dringen, auch bei dem Justizministerium Beschwerde fahren. Diese Beschwerde ...
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