
Decendium (lat.), im römischen Recht eine Frist von zehn Tagen, in welcher gegen ein gefälltes Urteil an das zuständige Obergericht appelliert werden mußte, wenn man den Eintritt der Rechtskraft desselben verhindern wollte. Die Frist wurde nach gemeinem deutschen Recht vom Augenblick der Verkündung des Urteils an gerechnet, während nach den n...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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