
Debitkommissionen (lat.), von den vormaligen deutschen Reichsgerichten in Schuldsachen der Reichsstände ernannte Kommissionen, die mit Untersuchung des Vermögensbestandes, gütlicher Verhandlung und Administration des Konkurses beauftragt waren.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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