
Debellation die, Völkerrecht: Beendigung eines Krieges durch die völlige Vernichtung des feindlichen Staates.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

die militärische Niederringung eines feindlichen Staats. Nach traditionellem („klassischem“) Völkerrecht konnte, aber brauchte damit nicht einherzugehen die Annexion, d. h. die Beseitigung der Staatsgewalt des debellierten Staates und die Inanspruchnahme des Staatsgebiets durch den Sieger. Die Einführung des Kriegsverbots im moder...
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https://www.wissen.de//lexikon/debellation
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