[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Consistorium, des -rii, plur. die -ria, aus dem mittlern Latein Consistorium, locus in quo consistitur, und hernach ein jeder Ort, in welchem über öffentliche Angelegenheiten berathschlaget wird. 1) An dem päpstlichen Hofe zu Rom, die Versammlung des Papstes und der Cardinäle, Consist...
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Consistorium (lat., = Zusammentritt; v. consistere = still stehen, dicht werden). Der Begriff stammt aus dem ma. Kirchenrecht und bezeichnet die Vollversammlung der Kardinäle unter dem Vorsitz des Papstes. Das Consistorium konnte öffentlich tagen (etwa bei Heiligsprechungs-Verfahren) oder geheim (be...
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