[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. aus dem Lat. citare und Franz. citer. 1) Kraft habender Gewalt, oder auf eine verbindliche Art, vorladen. So läßt der Richter die Parteyen citiren, vorladen, ihnen vor Gericht zu erscheinen befehlen. Geister citiren, durch Beschwörungsformeln zu erscheinen nöthigen. 2) + A...
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