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Cash-and-Carry-Arbitrage

Cash-and-Carry-Arbitrage Logo #42000 Als Cash-and-Carry-Arbitrage bezeichnet man eine Strategie an den Finanzmärkten, bei denen ein Preisungleichgewicht zwischen Kassamarkt und Terminmarkt ausgenutzt wird, um einen risikolosen Gewinn zu erzielen (Arbitrage im engeren Sinn). Cash-and-Carry-Arbitrage ist immer dann möglich, wenn der Terminkurs (Preis am Terminmarkt) eines Finanzwerte...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Cash-and-Carry-Arbitrage

Cash-and-Carry-Arbitrage

Cash-and-Carry-Arbitrage Logo #42208theoretisch risikolose Transaktion im Markt für prompte Geschäfte (Kassamarkt bzw. Spotmarkt) und im zugeordneten Terminmarkt gemäß der Regel: 'kaufe kassa, verkaufe gleichzeitig auf Termin'. Eine Cash-and-Carry-Arbitrage zielt darauf ab, Gewinne zu ziehen aus dem Abweichen von theoretisch...
Gefunden auf https://www.deifin.de/glossar

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Cash-and-Carry-Arbitrage Logo #42709(Börse & Finanzen) Unter einer Cash-and-Carry-Arbitrage versteht man den Kauf eines Instrumentes auf dem Kassamarkt und gleichzeitiger Verkauf desselben Instrumentes auf dem Terminmarkt. © Deutsches Derivate Institut
Gefunden auf https://www.onpulson.de/lexikon/6224/cash-and-carry-arbitrage/
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