[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Captur, plur. inus. in den Rechten, die Verhaftnehmung eines Schuldners oder Verbrechens; aus dem Latein. Captura. Die Captur wider jemanden ergehen lassen, verhängen. Daher der Captur-Befehl, der Befehl, jemanden in Verhaft zu nehmen.
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