
Burghut. Hochadlige Burgen, die dem Burgherren nicht als dauernder Wohnsitz dienten, wurden von ritterbürtigen Ministerialen verwaltet und militärisch geleitet. Dieser Burghutdienst war seit dem 12. Jh. rechtlich genau geregelt; er war i.a. erblich, entband den damit Belehnten - gegen die Verpflicht...
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