[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Burgbann,
(nicht gebräuchlich) des -es, plur. inus. ein veraltetes und nur noch in einigen Oberdeutschen Gegenden übliches Wort. 1) Die Gerichtsbarkeit, welche einer Burg anklebet, und sich in die obere und untere Gerichtsbarkeit theilet. Schon in einer Urkunde des Kaisers Otto I...
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Burgbann. Der Begriff steht für die Herrschaftsgewalt innerhalb eines befestigten Bezirks im FMA. Auch für das Recht des Burgherrn, die von ihm abhängige Bevölkerung zu Bau, Bewachung und Verteidigung der Burg heranzuziehen. Das gleiche Recht machten im FMA. auch befestigte Städte geltend. Vom HMA. ...
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