
Die Landesverbände der Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen bilden jeweils einen Bundesverband, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. In der knappschaftlichen Krankenversicherung nimmt die Bundesknappschaft die Aufgaben eines Landes- und Bundesverbandes wahr. Die Landwirtschaftlichen...
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