
Das Bundespersonalvertretungsgesetz ist die Rechtsgrundlage für die Bildung und Tätigkeit von Personalräten sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen im öffentlichen Dienst des Bundes. Es bestimmt (zusammen mit der dazu gehörigen Wahlordnung), wann und wo Personalräte zu wählen sind. Für die Bereiche der Landes- und Kommunalverwaltungen...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bundespersonalvertretungsgesetz
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