
B. bezeichnet in D Regierungsmitglieder, die auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt werden. Sie üben die politische Leitung über ein Ressort (Ministerium) aus und tragen hierfür die persönliche politische Verantwortung.
Gefunden auf
https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/
Keine exakte Übereinkunft gefunden.