
D: Regierungschef. Von einer Mehrheit des Dt. Bundestages auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählter, die Richtlinien der Politik bestimmender Chef der Exekutive. Erhält der Vorschlag des Bundespräsidenten keine Mehrheit, kann der Dt. Bundestag einen eigenen Kandidaten aufstellen und wählen. Die Amtsdauer beträgt i.d.R. eine Legislaturperi...
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