
Reichen die Beiträge zusammen mit den sonstigen Einnahmen (zum Beispiel Bundeszuschuss) nicht aus, um die Ausgaben der Rentenversicherung für die Dauer des nächsten Jahres zu decken (Schwankungsreserve), so sind die erforderlichen zusätzlichen Mittel vom Bund bereitzustellen. Diese Liquiditätshilfe ...
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Siehe: Finanzierung. ! Weiterführende Informationen: Interne Verlinkungen: Finanzierung(http://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Finanzierung.html)
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https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Bundesgarantie.html
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