
Die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden einerseits durch Beiträge finanziert, andererseits durch eine Beteiligung des Bundes. Der Bund beteiligt sich u.a. an versicherungsfremden Leistungen (z.B. Kriegsfolgelasten) oder den Kindererziehungszeiten
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Die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden nicht nur durch Beiträge finanziert, sondern auch durch einen Bundeszuschuss, der entsprechend der Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte und des Beitragssatzes variiert und aus Steuergeldern bestritten wird.
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