
am 1. Januar 1982 aufgrund der Gesetzgebungskompetenz des Bundes in Kraft getreten. Es verfolgt folgende Ziele: - Neuabgrenzung des Geltungsbereiches des Bergrechts, - Neuordnung und Bereinigung des Bergrechtsamtwesens durch ein Konzessionssystem mit Feldes- und Förderabgaben, - Anpassung der Mittel zur Betriebsregelung und Überwachung Betriebspl...
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