
Branntweinregal (Branntweinmonopol), ausschließliches Vorrecht des Staats auf Fabrikation oder Verkauf von Branntwein. Dasselbe ist eine eigentümliche Form der Besteuerung des Branntweinverbrauchs. Das B. bestand früher in der Form des Handelsmonopols in Großrußland, der Verkauf von Branntwein durfte nur in den der Krone gehörigen Schenken st...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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