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Blutbann

Blutbann Logo #42015ist die Zuständigkeit zur Verhängung der Todesstrafe. Hochgerichtsbarkeit
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Blutbann

Blutbann Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Blutbann, des -es, plur. inus. in den Rechten der mittlern Zeiten, die peinliche Gerichtsbarkeit, welche über Blut und Leben richtet, und ehedem auch das Blutgericht, der Königsbann; die Male...
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_3_3238

Blutbann

Blutbann Logo #42134Blutbann, altes deutsches Recht: Gerichtsbarkeit über Leben und Tod, stand ursprünglich dem König zu.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Blutbann

Blutbann Logo #42834Gemäß altdeutschem Recht die Gerichtsbarkeit über Leben und Tod.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/blutbann.php

Blutbann

Blutbann Logo #42173Blutbann (mhd. bluotban) bezeichnete die Kompetenz eines Gerichts, die Hohe Gerichtsbarkeit über Leib und Leben (Blut-, Hals-, Malefizgericht) auszuüben. Die unblutige Hinrichtungsart des Henkens galt im übertragenen Sinn auch als 'effusio sanguinis'. Vom Blutbann betroffene Delikte ('ubi effusio sa...
Gefunden auf https://www.mittelalter-lexikon.de/

Blutbann

Blutbann Logo #42295Blutbann , ehedem Bezeichnung für die Gerichtsbarkeit über Leben und Tod der Unterthanen. Ursprünglich nur dem Kaiser und König in Deutschland zustehend, mußte der B. den Territorialherren besonders verliehen werden, bis er mit der Erstarkung der Landeshoheit den Reichsunmittelbaren allgemein eingeräumt ward.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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