
Als Blankoscheck (adj. kurz blanko, v. ital.: bianco, weiß, leer, unausgefüllt) bezeichnet man umgangssprachlich: Kein Blankoscheck ist beispielsweise die Vollmacht eines Mandanten an seinen Rechtsanwalt, für ihn in einer bestimmten Sache tätig zu werden. Diese Vollmachten sind regelmäßig auch nicht als „Generalvollmachten“ formuliert, s...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Blankoscheck

Blankoscheck, ein nicht vollständig ausgefüllter, bereits unterschriebener Scheck. Von einem Blankoscheck ist die Rede, wenn der Aussteller nicht selber den Betrag einsetzt, sondern diesen nachträglich durch den Scheckempfänger ergänzen lässt. Falls der Blankoscheck nicht entsprechend der getroffenen Vereinbarung ausgefüllt wird, haftet daf?...
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Blạnkoscheck, unterschriebener Scheck, bei dem der Betrag nachträglich eingesetzt wird.
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