
. 1. B. in der katholischen Kirche sind jene kirchlichen Würdenträger, die die Bischofsweihe erhalten haben und einer Diözese (Bistum) vorstehen, falls es sich nicht um bloße Titularbischöfe (in partibus infidelium) handelt. In den deutschen Kolonien sind sämtliche Bischöfe 'Apostolische Vikare' (s....
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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