
Gemäß VDI-Richtlinie 3957 Blatt 1 der Einsatz geeigneter Indikatororganismen (Bioindikatoren), die eine qualitative und quantitative Ermittlung der Wirkung von anthropogenen und natürlichen Umwelteinflüssen (hier also Luftverunreinigungen) ermöglichen.Oder: Der Nachweis von Immissionen oder anthropogenen Umwelteinflüssen mit biologischen Obje...
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