[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Biermeile, plur. die -n, an einigen Orten noch, der District um eine Stadt von einer Meile, in welcher sonst niemand Bier verkaufen darf; der Bierbann.
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Biermeile, historisches Recht, Rechtsschutz für die [brauberechtigten] Bürger, dass in einem Umkreis von einer Meile auf den umliegenden Dörfern kein Bier gebraut und kein fremdes Bier ausgeschenkt wurde. Bei Verletzung dieses Rechts zogen die Brauberechtigten oft aus, um dem unberechtigt Br...
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