
Bewirtet ein Unternehmer ausschließlich seine eigenen Arbeitnehmer, so entstehen dadurch gewinnmindernde Betriebsausgaben. Dabei ist zu beachten, dass die Höhe der Bewirtungsaufwendungen ab einem bestimmten Wert beim Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil der Lohnsteuer zu unterwerfen ist. Die Grenze dabei liegt bei 110 EUR. Die Lohnversteuerung bei...
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https://www.betriebsausgabe.de/bewirtungskosten-arbeitnehmer-143.html
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