Im Handelsrecht in § 252 HGB kodifizierte allgemeine Grundsätze, von denen nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden kann. Diese allgemeinen Grundsätze gehören zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), wenngleich der Inhalt und Umfang der GoB weitergehender ist. Zu den allgemei... Gefunden auf https://unternehmerinfo.de/Lexikon/B/Bewertungsgrundsaetze.htm