[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. sein Urtheil über eine Sache fällen, in der weitesten Bedeutung. Die Wahrheit einer Erzählung beurtheilen, bemerken, in wie fern ihr der Begriff der Wahrheit zukomme. In engerer Bedeutung, das Gute oder Böse, das Nützliche oder Schädliche u.s.f. an einer Sache entdecken....
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