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Betriebspartner Logo #42187Zoom Grafik: Betriebverfassungsrechtliche Ge-und Verbote Das Betriebsverfassungsgesetz schreibt in § 2 Abs. 1 vor, dass die Betriebspartner, also Arbeitgeber und Betriebsrat, unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerksc...
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