
Der Betreiber steht in der Verantwortung, vorbeugende Prozesse und Managementsysteme auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes und der Betriebssicherheitsverordnung zu implementieren. Da auch Verstöße gegen die Organisationspflichten als Straftat gelten, entsteht für den Betreiber durch die Eigenverantwortung ein erhebliches juristisches Risiko.
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