[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. welches nur im gemeinen Leben für bestärken üblich ist. Jemanden in seiner Bosheit, in seinem Eigensinne, in seinem Vorhaben besteifen. Daher die Besteifung. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_1_1976