
Als Bestechung gilt vor allem, wenn Amtsträgern Vorteile dafür angebot en oder gewährt werden, dass sie ihre Dienstpflichten verletzen. Es handelt sich sowohl bei der Annahme als auch beim Angebot um einen Straftatbestand. Ein Amtsträger (Beamter, Richter, Soldat), der als Gegenleistung für eine pflichtwidrige Diensthandlung einen Vorteil fo.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/bestechung-korruption/bestechung-k
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