[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. mit der gehörigen Statt oder Stätte versehen, ein im Hochdeutschen größten Theils veraltetes Wort, welches nur noch in einigen wenigen Fällen üblich ist. 1) Eine Tochter bestatten, ausstatten, verheirathen, und mit der nöthigen Aussteuer versehen; in welcher Bedeutung e...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_1_1964

(Text von 1910) Begraben
1). Beerdigen
2). Beisetzen
3). Bestatten
4). Man
setzt einen Leichnam
bei, wenn der dazu bestimmte Ort ein Gewölbe, besonders ein Erbbegräbnis einer Familie, ist, wo der Leichnam der Verstorbenen
bei den Überresten seiner Vorfahren nieder
gesetzt w...
Gefunden auf
https://www.textlog.de/38644.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.