
Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist nach deutschem Sachenrecht (§§ 1090 - 1093 BGB) die Befugnis einer bestimmten Person, das belastete Grundstück in einzelnen Beziehungen zu nutzen. Sie unterscheidet sich vom Nießbrauch als dem umfassenden Nutzungsrecht durch ihre Beschränkung auf einzelne Aspekte der Grundstücksnutzung (daher de...
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https://www.enzyklo.de/lokal/42735

Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit istim Grundrecht verankert.
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/b/beschraenkte-persoenliche-dienstba
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