
english: challenging a decision (flatholders' association) Beschlüsse der Wohnungseigentümer sind gemäß § 23 Abs. 4 WEG nur ungültig, wenn sie innerhalb Monatsfrist angefochten (§ 46 Abs. 1 Satz 2 WEG n.F. ) beim zuständigen Amtsgericht angefochten und durch rechtskräftiges Urteil für ungültig erklärt werden. Eine †žAnfechtung†œ d...
Gefunden auf
https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905
Keine exakte Übereinkunft gefunden.