
Die Mitgliedschaft bei einer Ersatzkasse kann nur begründen, wer aufgrund seines Berufs zu ihrem Mitgliederkreis gehört. Dabei kommt es auf die Tätigkeit an, die zum Zeitpunkt des Beitritts ausgeübt wird. Ein späterer Berufswechsel hat auf die Mitgliedschaft keinen Einfluß mehr. Selbst wenn der Arbe...
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https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun
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