
Nach UVG, Art. 7 ist ein Berufsunfall ein Unfall, der sich bei Tätigkeiten ereignet, die im Auftrag des Arbeitgebers oder in dessen Interesse ausgeführt werden. Ebenfalls als Berufsunfall zählen Unfälle, die sich während Arbeitspausen oder vor und nach der Arbeit ereignen, sofern sich der Verunfallte erlaubterweise auf der Arbeitsstätte oder ...
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